Reber hat geschrieben:Für alle anderen Arten gilt dieser Schutz allerdings nicht und sie dürfen ohne Bewilligung in Schulen und Haushalten gepflegt werden.
Dazu habe ich noch recherchiert, weil ich das einfach nicht so gelernt habe, d. h. bei uns sind allgemein Eingriffe in die Natur verboten, im Wald sowieso, aber auch auf Wiesen, denn diese gehören (wie auch viele Wälder) Bauern, die das überhaupt nicht gern sehen. Allein schon für das Suchen von Löwenzahnblättern für meine Kaninchen musste ich den Bauern um Erlaubnis fragen, sonst erntet man böse Blicke. Und im Wald ist es grundsätzlich verboten, diesen zu befahren, zu roden oder dort einfach zu graben oder sonst zu dessen Benachteiligung zu nutzen, weil allgemein der Waldboden schon geschützt ist, auch wenn er nicht auf der Roten Liste selbst auftauchen mag. Aber es gibt auch eine Art Grundschutz der Naturlandschaft. Im Grunde genommen dürfen also nur auf dem eigenen Grund und Boden (Garten) Tiere aus dem Boden entnommen worden.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... x.html#a16
In Deutschland nennt man das Eingriffsregelung, dort läuft es ähnlich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Eingriffs ... eutschland